Der Ablauf
So funktioniert es
Für die Teilnahme an der Telematikinfrastruktur müssen Sie sich registrieren und nachweisen, dass Sie berechtigt sind an der Telematikinfrastruktur teilzunehmen. Berechtigte Nutzer (Personen oder Institutionen) erhalten einen persönlichen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und einen Praxisausweis (SMC-B.).
Nachdem Sie diese Ausweiskarten erhalten haben, können Sie die notwendigen technischen Komponenten für Ihren Zugang zur Telematikinfrastruktur bestellen. Diese werden dann abschließend bei Ihnen installiert und in Betrieb genommen. Nach der Inbetriebnahme können Sie sich die entstandenen Kosten von Ihrer KZV erstatten lassen.
Nachdem Sie diese Ausweiskarten erhalten haben, können Sie die notwendigen technischen Komponenten für Ihren Zugang zur Telematikinfrastruktur bestellen. Diese werden dann abschließend bei Ihnen installiert und in Betrieb genommen. Nach der Inbetriebnahme können Sie sich die entstandenen Kosten von Ihrer KZV erstatten lassen.
1. Der eHBA
Der elektronische Heilberufsausweis
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine personenbezogene Chipkarte für die Gesundheitsberufe und -handwerker. Mit dem eHBA können bspw. medizinische Dokumente qualifiziert elektronisch signiert werden. Diese qualifizierte elektronische Signatur ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt und somit rechtssicher.
Einen eHBA dürfen nur Berechtigte Personen aus dem Gesundheitswesen erhalten. Für die Zahnärztinnen und Zahnärzte ist das der elektronische Zahnarztausweis (E-Zahnarztausweis). Die Ausgabe des E-Zahnarztausweises für Zahnärzte erfolgt – nach landesrechtlichen Regelungen – durch die jeweils zuständige Zahnärztekammer. Bei Fragen zum E-Zahnarztausweis wenden Sie sich daher bitte an die für Sie zuständige Zahnärztekammer.
2. SMC-B
Der Praxisausweis
Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ermöglicht u.a. den Zugriff auf Daten der elektronischen Gesundheitskarte, sowie die Verschlüsselung und Entschlüsselung von Nachrichten via Kommunikation im Medizinwesen (KIM). Eine SMC-B darf nur an Institutionen ausgegeben werden, denen eine Person mit eHBA zugeordnet werden kann.
Die SMC-B wird über die für die Praxis zuständige KZV bei einem dafür von der KZBV zugelassenen Anbieter online beantragt. Hierfür stellt die KZV in einem geschützten Bereich ihres Internetportals entsprechende Informationen und Links zur Verfügung.
3. Bestellen unseres TI Pakets
Der Ablauf
Alles was Sie für die Anbindung an die TI benötigen, haben wir Ihnen als komfortables Produkt-Paket zusammengestellt. Sobald Sie sich bei uns im Shop registriert haben, können Sie den gesamten Bestell-Prozess ganz einfach Online vornehmen.
Alles was Sie für die Anbindung an die TI benötigen, haben wir Ihnen als komfortables Produkt-Paket zusammengestellt. Sobald Sie sich bei uns im Shop registriert haben, können Sie den gesamten Bestell-Prozess ganz einfach Online vornehmen.
Zu den Produkten
4. Die Einrichtung vor Ort
Der Ablauf
Nach der Bestellung ihres TI-Pakets werden Sie von unserem IT-Dienstleister kontaktiert. Dieser vereinbart mit Ihnen einen Termin für die Installation der technischen Komponenten bei Ihnen vor Ort. Im Rahmen des Termins werden dann die technischen Komponenten installiert und in Betrieb genommen. Nach Abschluss der Inbetriebnahme erhalten Sie ein Protokoll, welches bestätigt, dass ab jetzt die TI für sie nutzbar ist und als Grundlage für die Erstattung der Kosten dient.
Zu den FAQ
5. Antrag auf Kostenerstattung bei den KZVen
Der Ablauf
Auf Basis der Grundfinanzierungsvereinbarung zwischen KZBV und GKV Spitzenverband, werden die Kosten und Aufwände über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) abgewickelt. Die KZVen bieten dafür entsprechende Formulare in ihren Internetportalen an. Mit diesen Formularen können die Praxen dann alle Angaben machen, die für die Kostenerstattung notwendig sind.
Website der KZBV
Willkommen in der Telematikinfrastruktur
Warenkorb
Der Warenkorb ist leer.
Hello, world!