FAQ

Alle Fragen rund um die TI für Sie beantwortet.

Auf Basis der Grundfinanzierungsvereinbarung zwischen KZBV und GKV Spitzenverband, werden die Kosten und Aufwände über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) abgewickelt. Die KZVen bieten dafür entsprechende Formulare in ihren Internetportalen an. Mit diesen Formularen können die Praxen dann alle Angaben machen, die für die Kostenerstattung notwendig sind.

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